Trützschler steht mit seinen Mitarbeitern seit über 130 Jahren für die erfolgreiche Herstellung von Textilmaschinenkomponenten (Garnituren) und von Maschinen und Anlagen für die Faserverarbeitung in der Spinnerei- und Nonwovens/Man-Made Fibers-Industrie.
Unser Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit und unsere Reputation wird wesentlich geprägt durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen von uns. Jeder von uns ist mitverantwortlich dafür, dass wir als Gruppe unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachhaltig gerecht werden. Hohe ethische und rechtliche Standards liegen sowohl unseren strategischen Überlegungen als auch unserem Tagesgeschäft zu Grunde. Wir bekennen uns zum Global Compact der Vereinten Nationen und führen unsere Geschäfte verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regeln der Länder, in denen wir tätig sind.
Um die Beachtung dieser Grundsätze innerhalb der Trützschler Group SE und aller ihrer Tochtergesellschaften sicherzustellen, wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat ein Compliance Management etabliert. Damit wurde eine Organisationsstruktur geschaffen, die die Einhaltung der gesetzlichen Regeln gewährleistet und in den Unternehmens-prozessen systematisch verankert wird.
Wir wissen, dass es trotz umfangreicher Sorgfalt zu einem Fehlverhalten oder etwaigen Verstoß gegen unsere Verhaltenskodizes, unsere Richtlinien oder im Rahmen unserer Wertschöpfungs- und Lieferkette kommen kann. Daher haben wir als Beschwerde-mechanismus ein unternehmensweites Hinweisgebersystem etabliert, dass allen Hinweisgebenden die Möglichkeit gibt, auf Wunsch anonym Hinweise zu melden. Die Vorgehensweise wird im Hinweisgebersystem ausführlich erklärt.
Der Schutz von Hinweisgebenden, die in gutem Glauben Meldungen oder Beschwerden vorbringen, hat oberste Priorität und ist ein wichtiger Bestandteil unseres Beschwerdeverfahrens. Jede Meldung wird nur von einer kleinen Gruppe ausgewählter und speziell geschulter Mitarbeitender bearbeitet. Alle personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität der meldenden Person zulassen, werden vertraulich behandelt. Dies gilt auch nach Abschluss der Untersuchung. Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber, die auf Probleme oder Missstände aufmerksam machen, werden nicht toleriert und, sollten sie vorkommen, disziplinarisch geahndet.
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